In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch Justitzgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte gemeint, den man Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuweisen kann.
Die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit teilen sich in die - streitigen (Zivilprozess)
und die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in die - nichtstreitigen